Vertragsbedingungen der “Vital” Messe für Gesundheit und Wellness

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AGBs VITAL

1. Messetermin und Öffnungszeiten
Samstag, 17. April und Sonntag 18. April 2010
Samstag 11.00 bis 22.00 Uhr, Sonntag 11.00 bis 18.00 Uhr

2. Anmeldung und Bestätigung
Durch Einsenden des vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldeformulars erklären Sie Ihre Teilnahme und erkennen die allgemeinen Geschäftsbedingungen der "Vital", Messe für Gesundheit und Wellness, uneingeschränkt an. Es kommt automatisch ein Mietvertrag zustande.
Anmeldeschluss ist 6 Wochen vor Messetermin, also 5. März 2010. Eine Verpflichtung besteht nicht Anmeldungen nach Annahmeschluß anzunehmen.

3. Standmieten und Zusatzkosten
Es gelten die umseitig angegebenen Preise. Weitere zusätzliche Leistungen werden nach Aufwand berechnet.

4. Standzuteilung
In der Anmeldung geäußerte Platzwünsche werden nach Möglichkeit vom Veranstalter beachtet. Falls es besondere Umstände erfordern, behält sich der Veranstalter vor, Größe,Maße und Lage des reservierten Platz zu ändern.
Von der Notwendigkeit macht der Veranstalter dem Aussteller unverzüglich Mitteilung, wobei er ihm nach Möglichkeit einen gleichwertigen anderen Stand zuteilt. Verändert sich die Standmiete, so erfolgt Erstattung bzw.
Nachberechnung. Der Aussteller ist berechtigt innerhalb einer Woche nach Erhalt
der Mitteilung seine Anmeldung zurückzunehmen.
Schadensersatzansprüche sind beiderseits ausgeschlossen.

5. Teilnahmeausschluss
Der Veranstalter kann aus gerechtfertigten Gründen Aussteller von der Teilnahme ausschließen.

6. Standtausch
Ein Austausch des zugeteilten Platzes mit einem anderen Aussteller sowie eine teilweise oder vollständige Überlassung des Platzes an Dritte sind ohne Zustimmung des Veranstalters nicht gestattet.

7. Ausstattung der Stände
Die Grundausstattung beinhaltet aufgebaute weiße Messewände im Rasterbausystem (komplette Rückwand und jeweils 1 m tiefe Trennwände zu den Nachbarausstellern), Tische und Stühle aus Altbeständen der städtischen Hallen sofern gewünscht. Weitere Leistungen werden gesondert berechnet.

8. Mehrfachbelegungen
Mehrfachbelegungen sind möglich und müssen individuell mit dem Veranstalter abgestimmt werden.

9. Standbetrieb und Standbesetzung
Der Standbetreiber verpflichtet sich während der gesamten Dauer der Messe zu den festgesetzten Öffnungszeiten ordnungsgemäß ausgestattet und mit fachkundigen Personal zu besetzen.
Für den Fall der Zuwiderhandlung akzeptiert der Aussteller eine Vertragsstrafe von € 500,00.

10. Aktivitäten außerhalb des Standes
Die Nutzung von Sonderwerbeformen sind grundsätzlich gestattet, müssen aber mit dem Veranstalter abgesprochen werden.
Vorführungen dürfen nicht zu Störungen anderer Aussteller führen. Die Terminierung von Vorträgen bleibt den Veranstaltern
vorbehalten. Wünsche werden berücksichtigt.

11. Ausstellerausweise
Je nach Stand werden vom Veranstalter 3 kostenlose Ausstellerausweise ausgegeben. Weitere Ausstellerausweise müssen mit dem Veranstalter abgesprochen werden.

12. Bewachung
Die Bewachung des Messe- und Ausstellungsgeländes erfolgt durch Beauftragte des Veranstalters ohne Haftung für Verluste oder Beschädigungen des Ausstellungsgut des Ausstellers.
Die Standbewachung und Standbeaufsichtigung ist generell Sache des Ausstellers, auch während der Auf- und Abbauzeiten.

13. Standreinigung
Die Standreinigung und Müllentsorgung veranlasst der Aussteller.

14. Haftung und Versicherung
Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, Diebstahl oder sonstige Schäden an/von Ausstellungsgut oder Standausrüstung sowie für etwaige Folgeschäden.
Der Aussteller haftet für Schäden, die durch ihn, seine Beschäftigten, seine Beauftragten oder seine Ausstellungsgegenstände und -einrichtungen an Personen oder Sachen schuldhaft verursacht werden. Jeder Aussteller ist verpflichtet eine entsprechende Ausstellerversicherung abzuschließen.

15. Zahlungsbedingungen
Die erste Hälfte der Standmiete wird 8 Wochen vor Messebeginn fällig.
Die zweite Hälfte muss vor Aufbaubeginn als Zahlungseingang auf dem Konto des Veranstalters verbucht sein.
Die termingerechte Bezahlung ist Voraussetzung für den Bezug des Standes.

16. Stornierung
Wird ein bereits zugesagter Stand vom Aussteller 14 Tage nach Eingang der schriftlichen Anmeldung abgesagt, ist eine Ausfallgebühr in Höhe von 75 % der anfallenden Standgebühren fällig.

17. Verwirkung
Ansprüche der Aussteller gegen den Veranstalter müssen spätestens zwei Wochen nach Veranstaltungsende geltend gemacht werden, ansonsten verwirkt der Anspruch.

18. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen oder der in Ziffer 16 genannten weiteren Vertragsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der übrigen Vertragsklauseln zur Folge.

19. Sonstige Bestimmungen
Bestandteil dieses Vertrages sind die Hausordnung und die AGB der Hallen in Rottweil, sowie alle organisatorischen und technischen Bestimmungen, die vom Aussteller angefragt werden können.

20. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Ort, an dem der Veranstalter seinen Sitz hat.
Das gilt auch für den Gerichtsstand, wenn der Mieter Vollkaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.

Veranstalter Team "make!":
hugger_gestaltung GmbH
Schüler Messebau GmbH & CoKG
Binde Sonja